1. Geltungsbereich
1.1. Die The AdInsider GmbH („The AdInsider“) bietet Betreibern von Websites (im nachfolgenden
auch Publisher genannt) die Möglichkeit, an der Verbreitung von Online-Werbekampagnen
mitzuwirken. Die folgenden Bedingungen sind Grundlage des Vertrages zwischen The AdInsider und
dem Publisher. Vertragsbedingungen des Publishers werden nicht Vertragsbestandteil. Weder eine
Vertragsdauer noch ein fester Vergütungssatz werden vereinbart. Der Vertrag kann jederzeit
einseitig gekündigt werden.
1.2. The AdInsider behält sich das Recht vor, mit Wirkung für die Zukunft, jederzeit die
Geschäftsbedingungen sowie alle für die Zusammenarbeit relevanten Bedingungen zu ändern. Die
Änderungen gelten als angenommen, wenn der Nutzer nicht binnen vier Wochen nach
Änderungsmitteilung widerspricht oder Dienstleistungen weiter in Anspruch nimmt. Widerspricht der
Nutzer einer Änderung, hat The AdInsider das Recht, das Nutzungsverhältnis zu kündigen.
1.3. Geschäftsbedingungen des Publishers haben keine Gültigkeit, auch wenn The AdInsider im
Einzelfall nicht widerspricht.
2. Nutzungsbedingungen
2.1. Nutzungsberechtigt sind nur Personen im Sinne des § 14 BGB, die voll geschäftsfähig sind.
2.2. Die Teilnahme am The AdInsider-Netzwerk erfordert die vorherige Genehmigung durch The
AdInsider. The AdInsider ist berechtigt, nach eigenem Ermessen die Erbringung von Dienstleistungen
gegenüber neuen oder derzeitigen Publisher gleich aus welchem Grund zu verweigern. The AdInsider
behält sich das Recht vor, Publisher oder Websites jederzeit mit oder ohne Mitteilung gegenüber
dem Publisher zurückzuweisen oder auszuschließen. The AdInsider ist berechtigt, von einem
Publisher die Vorlage ausführlicher Beschreibungen oder Erläuterungen der Funktionalität der
Website(s) oder Anwendung(en) des Publishers und der nach gelagerten Technologie zu verlangen.
Die Verweigerung der Auskunft oder nicht zufrieden stellende Antworten können zur Nichtzulassung
bzw. zum Ausschluss führen.
2.3. Dem Nutzer ist bekannt, dass ihm rechtsgeschäftliche Erklärungen (z.B. Bestätigungs-E-Mails,
Änderungen der AGB oder andere Mitteilungen) per E-Mail zugehen können. Diese gelten als
zugegangen, wenn sie unter normalen Umständen im Postfach des Nutzers auf der Plattform oder im
E-Mail-Postfach abrufbar sind, das der Nutzer bei der Registrierung angegebenen hat.
3. Verfügbarkeit
3.1. The AdInsider gewährleistet eine Verfügbarkeit des Angebots von 97% bezogen auf das Jahr.
Vorfälle wie beispielsweise:
(i) Störungen der technischen Anlagen;
(ii) regelmäßige Wartungsprozeduren oder Reparaturen, welche von Zeit zu Zeit vorgenommen
werden; oder
(iii) Vorgänge, die sich dem Einflussbereich von The AdInsider entziehen oder die nicht von ihr
vorauszusehen sind, wie beispielsweise Unterbrechungen oder Ausfall von Telekommunikations-
oder digitalen Übertragungsleitungen, feindliche Angriffe auf das Netzwerk oder die Nicht-
Zugänglichkeit von Websites oder Schnittstellen, Netzwerk-Staus oder sonstige Ausfälle,
finden keine Berücksichtigung bei dem Verfügbarkeitsstatus.
4. Abrechnungs- und Zahlungsmodalitäten
4.1. Die Rechnungsstellung von The AdInsider erfolgt ausschließlich elektronisch und auf ein Konto in
der Bundesrepublik Deutschland. Ausländische Konten sind prinzipiell nicht gestattet.
4.2. The AdInsider setzt die Vergütungssätze auf Grundlage der Umstände des Einzelfalles fest und
stellt den Vergütungssatz des Publishers im Nutzerkonto dar.
4.3. The AdInsider sendet die Rechnungen bzw. Abrechnungen jeweils per E-Mail an die im
Nutzerkonto hinterlegte E-Mailadresse. Es gelten ausschließlich die in der Kontoübersicht des
Nutzerkontos ausgewiesenen Beträge.
4.4. Kommt es im Rahmen der Zahlungsabwicklung zu einer vom Nutzer zu vertretenden
Rücklastschrift oder Fehlüberweisung, hat der Nutzer die hierbei entstehenden zusätzlichen Kosten
in Höhe von EUR 10,00 zu ersetzen, es sei denn, der Nutzer weist einen geringeren Schaden nach.
4.5. Die Buchung der Auszahlungsanforderung, die der Publisher über sein Nutzerkonto beantragt
hat, erfolgt jeweils zum 15. bzw. 31. eines Monats. Ab diesen Buchungstermin gelten 30 Tage
Zahlungsziel und der Publisher erhält einen Beleg über die Auszahlung. In dieser Zeit überprüft The
AdInsider den Auszahlungsvorgang und die zugrunde liegenden Abrechnungsparameter. Zahlungen
werden ab einem Mindestbetrag von 20,00 Euro ausgeführt. Bei einem geringeren Kontostand ist
eine Auszahlung nicht möglich.
4.6. Wenn der Publisher die erforderlichen Angaben für eine Rechnungsstellung und Auszahlung
nicht nachkommt oder eine betrügerische Handlung begeht, behält sich The AdInsider das Recht vor,
Zahlungen einzubehalten und entsprechende juristische Schritte einzuleiten. Dies gilt auch bei Klicks
ohne verweisende URLs, außerordentlich hohe Zahlen an wiederholten Klicks oder Klicks von nicht
genehmigten Root-URLs.
4.7. Die Gutschrift beinhaltet alle Umsätze (von der letzten Auszahlungsperiode bis zur neuen), die zu
einem Geldeingang des Advertisers auf den Konten der The AdInsider GmbH geführt haben. Spätere
Geldeingänge werden in den jeweiligen Folgeperioden (folgende Gutschriften) abgerechnet.
5. Haftung
5.1. The AdInsider haftet für Schäden, die ihre gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder
Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.
5.2. In allen anderen Fällen ist die Haftung von The AdInsider – unabhängig vom Rechtsgrund –
ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche gegen The AdInsider verjähren nach Ablauf von 12
Monaten seit ihrer Entstehung, es sei denn, sie basieren auf einer unerlaubten oder vorsätzlichen
Handlung.
5.3. Nicht ausgeschlossene Schadensersatzansprüche sind auf den vorhersehbaren,
vertragstypischen Schaden begrenzt. Sie betragen im Falle des Verzugs höchstens 5% des
Auftragswertes.
6. Verantwortlichkeit für Inhalte; Haftungsfreistellung durch Nutzer
6.1. The AdInsider stellt lediglich die technische Infrastruktur zur Vermittlung von Onlinewerbung zur
Verfügung und ist nicht für Werbeinhalte der Advertiser oder Inhalte der Publisher im Umfeld der
Werbeplätze, insbesondere nicht für die zur Teilnahme gemeldeten Internetseiten, verantwortlich.
Der Publisher trägt die alleinige Verantwortung für
(i) die Website(s) des Publishers und deren Inhalte;
(ii) Materialien, zu denen Nutzer per Link über die Website(s) des Publishers gelangen können;
und/oder
(iii) von dem Publisher durchgeführte Kampagnen
6.2. Der Publisher stellt The AdInsider und ihre leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter,
Beauftragten, Gesellschafter, verbundenen Unternehmen, Vertreter und Werbetreibenden
hinsichtlich sämtlicher Kosten die The AdInsider aufgrund nicht vertragskonformer Handlungen des
Publishers im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehen, frei.
6.3. The AdInsider überprüft die Inhalte grundsätzlich nicht und ist hierzu auch nicht verpflichtet,
jedoch nach eigenem Ermessen berechtigt.
6.4. Dem Publisher ist es untersagt, selbst oder durch Dritte
* direkt oder indirekt Anfragen auf eine von The AdInsider übermittelte Werbung, einen Link oder
Seitenaufrufe zu erzeugen, insbesondere durch wiederholtes manuelles Anklicken oder durch
Gebrauch von automatischen Programmabläufen (z.B. „Robots“), oder
* die von The AdInsider übermittelten Informationen zu filtern und/oder zu verändern oder
* die von The AdInsider übermittelten Informationen zu minimieren oder anders die vollständige
Wiedergabe der Werbeanzeigen einzuschränken oder zu behindern.
6.5. Die Anmeldung einer Site ist nicht gestattet, wenn die teilnehmende Internetseite
* gewaltverherrlichende, kriegsverherrlichende, pornografische, volksverhetzende oder
menschenverachtende Inhalte oder
* Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
* oder sonst rechtswidrige Inhalte
unmittelbar enthält oder durch einen Hyperlink auf Seiten solchen Inhalts verweist. Zusätzlich
werden Domain-Parking Seiten, Seiten mit Inhalten wie „Under construction“ – „Bald wieder
erreichbar“ – „Umbau“ als auch Forced-Klicks und Paidmailing-Seiten ausgeschlossen.
6.6. Verstößt der Publisher schuldhaft dagegen, entfällt der entsprechende
Werbevergütungsanspruch ersatzlos. Bei begründetem Verdacht auf schuldhafte Verstöße gegen das
Verbot unzulässiger Inhalte durch den Publisher hat The AdInsider das Recht, die entsprechende
Werbevergütung bis zur Klärung des Sachverhalts zurückzuhalten.
6.7. Die The AdInsider GmbH behält sich zusätzlich vor, einzelne Seiten zu sperren oder nicht
zuzulassen, welche gegen die Unternehmenspolitik sprechen.
7. Laufzeit und Kündigung
7.1. Dieser Vertrag in seiner jeweils geltenden Fassung gilt für den Publisher, solange der Publisher
Anzeigen für The AdInsider verbreitet. The AdInsider behält sich das Recht vor, die Mitgliedschaft von
Publisher jederzeit zu beenden. Der Publisher erhält im Falle einer Kündigung - vorbehaltlich
etwaiger Gegenansprüche - lediglich die bis zur Kündigung erbrachten und für The AdInsider
verwertbaren Leistungen vergütet.
7.2. Wenn der Publisher Inhalte von The AdInsider ohne vorherige schriftliche Genehmigung kopiert
oder ändert, führt dies dazu, dass keine Zahlung für die Laufzeit der Auslieferung erfolgt. In diesem
Fall ist The AdInsider zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt.
8. Vertraulichkeit
Die Vergütungssätze von The AdInsider sind grundsätzlich vertraulich. Jede Partei darf vertrauliche
Informationen, die sie von der anderen Partei erhalten hat, nur im Zusammenhang mit diesem
Vertrag verwenden. Vertrauliche Information dürfen nicht mit Informationen oder Materialien
Dritter vermischt werden, und eventuelle Kopien sind streng zu überwachen. Die empfangende
Partei erklärt sich damit einverstanden, alle ihr wirtschaftlich zumutbaren Anstrengungen zu
unternehmen, in keinem Falle jedoch geringere Anstrengungen als für den Schutz ihrer eigenen
Vertraulichen Informationen, um die Vertraulichkeit zu wahren und geschützte Interessen der offen
legenden Partei zu schützen.
9. Vertragsstrafe
Verletzt der Publisher eine seiner Vertragspflichten nach diesem Vertrag schuldhaft, so ist er
verpflichtet, The AdInsider für jeden Verstoß eine von The AdInsider festzusetzende, auch der Höhe
nach von dem zuständigen Gericht auf ihre Angemessenheit zu überprüfende Vertragsstrafe zu
zahlen. Die Vertragsstrafe beträgt mindestens 5.000,00 €. Weitergehende Ansprüche von The
AdInsider bleiben unberührt. Die Aufrechnung gegenüber einer verwirkten Vertragsstrafe ist nur
zulässig mit rechtskräftig festgestellten oder anerkannten Gegenforderungen.
10. Verwendung von Logos & Markenzeichen
10.1. Vertragspartner von The AdInsider sind mit der Verwendung ihres Namens und Logos auf den
Internetseiten von The AdInsider, in Marketing- und Abrechnungs-Unterlagen, sowie auf etwaigen
hauseigenen Suchmaschinen- sowie Empfehlungsseiten einverstanden.
10.2. Vertragspartner selbst können den Namen von The AdInsider sowie The AdInsider -Logos im
Rahmen des in den vorliegenden Bedingungen formulierten Zwecks nutzen. Dabei dürfen nur die
Original-Grafiken, -Schriftzüge und -Codes verwendet werden, die speziell hierfür von The AdInsider
auf der The AdInsider -Website veröffentlicht sind. Vor einer darüber hinausgehenden Nutzung ist
vor dieser Nutzung eine schriftlich Genehmigung seitens The AdInsider einzuholen.
10.3. Vorbehaltlich der beschränkten Nutzungsrechte, die in diesem Vertrag The AdInsider und dem
Publisher gewährt werden, ist und bleibt jede Partei Eigentümer aller Rechte und des Eigentums an
ihren Handelsnamen, Logos, Marken, Dienstleistungsmarken, Darbietungsformen, Internet-
Domainnamen, Urheberrechten, Patenten, Geschäftsgeheimnissen, Know-how und geschützter
Technologie ("Geistiges Eigentum"). Dies gilt auch für Geistiges Eigentum, das zukünftig entwickelt
oder genutzt wird.
11. Fortbestehen, Teilnichtigkeit
Sollte eine Bestimmung des vorliegenden Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des vorliegenden Vertrages nicht. Die Parteien werden
versuchen, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem
wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt bei
einer Lücke in dem Vertrag. Entsprechendes gilt für eine Lücke in dem Vertrag. Unter keinen
Umstünden wird eine unwirksame oder fehlende Bestimmung durch Vertragsbedingungen des
Publishers ersetzt.
12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Der vorliegende Vertrag unterliegt dem deutschen Recht. Sofern der Publisher ein Kaufmann, eine
juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird
als ausschließlicher Gerichtsstand Oberhausen/Rheinland vereinbart.
