Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand: Dezember 2009) für Webseitenbetreiber

1. Geltungsbereich

1.1. Die The AdInsider GmbH („The AdInsider“) bietet Betreibern von Websites (im nachfolgenden auch Publisher genannt) die Möglichkeit, an der Verbreitung von Online-Werbekampagnen mitzuwirken. Die folgenden Bedingungen sind Grundlage des Vertrages zwischen The AdInsider und dem Publisher. Vertragsbedingungen des Publishers werden nicht Vertragsbestandteil. Weder eine Vertragsdauer noch ein fester Vergütungssatz werden vereinbart. Der Vertrag kann jederzeit einseitig gekündigt werden.

1.2. The AdInsider behält sich das Recht vor, mit Wirkung für die Zukunft, jederzeit die Geschäftsbedingungen sowie alle für die Zusammenarbeit relevanten Bedingungen zu ändern. Die Änderungen gelten als angenommen, wenn der Nutzer nicht binnen vier Wochen nach Änderungsmitteilung widerspricht oder Dienstleistungen weiter in Anspruch nimmt. Widerspricht der Nutzer einer Änderung, hat The AdInsider das Recht, das Nutzungsverhältnis zu kündigen.

1.3. Geschäftsbedingungen des Publishers haben keine Gültigkeit, auch wenn The AdInsider im Einzelfall nicht widerspricht.


2. Nutzungsbedingungen

2.1. Nutzungsberechtigt sind nur Personen im Sinne des § 14 BGB, die voll geschäftsfähig sind.

2.2. Die Teilnahme am The AdInsider-Netzwerk erfordert die vorherige Genehmigung durch The AdInsider. The AdInsider ist berechtigt, nach eigenem Ermessen die Erbringung von Dienstleistungen gegenüber neuen oder derzeitigen Publisher gleich aus welchem Grund zu verweigern. The AdInsider behält sich das Recht vor, Publisher oder Websites jederzeit mit oder ohne Mitteilung gegenüber dem Publisher zurückzuweisen oder auszuschließen. The AdInsider ist berechtigt, von einem Publisher die Vorlage ausführlicher Beschreibungen oder Erläuterungen der Funktionalität der Website(s) oder Anwendung(en) des Publishers und der nach gelagerten Technologie zu verlangen. Die Verweigerung der Auskunft oder nicht zufrieden stellende Antworten können zur Nichtzulassung bzw. zum Ausschluss führen.

2.3. Dem Nutzer ist bekannt, dass ihm rechtsgeschäftliche Erklärungen (z.B. Bestätigungs-E-Mails, Änderungen der AGB oder andere Mitteilungen) per E-Mail zugehen können. Diese gelten als zugegangen, wenn sie unter normalen Umständen im Postfach des Nutzers auf der Plattform oder im E-Mail-Postfach abrufbar sind, das der Nutzer bei der Registrierung angegebenen hat.


3. Verfügbarkeit

3.1. The AdInsider gewährleistet eine Verfügbarkeit des Angebots von 97% bezogen auf das Jahr.
Vorfälle wie beispielsweise:
(i) Störungen der technischen Anlagen;
(ii) regelmäßige Wartungsprozeduren oder Reparaturen, welche von Zeit zu Zeit vorgenommen werden; oder
(iii) Vorgänge, die sich dem Einflussbereich von The AdInsider entziehen oder die nicht von ihr vorauszusehen sind, wie beispielsweise Unterbrechungen oder Ausfall von Telekommunikations- oder digitalen Übertragungsleitungen, feindliche Angriffe auf das Netzwerk oder die Nicht- Zugänglichkeit von Websites oder Schnittstellen, Netzwerk-Staus oder sonstige Ausfälle, finden keine Berücksichtigung bei dem Verfügbarkeitsstatus.


4. Abrechnungs- und Zahlungsmodalitäten

4.1. Die Rechnungsstellung von The AdInsider erfolgt ausschließlich elektronisch und auf ein Konto in der Bundesrepublik Deutschland. Ausländische Konten sind prinzipiell nicht gestattet.

4.2. The AdInsider setzt die Vergütungssätze auf Grundlage der Umstände des Einzelfalles fest und stellt den Vergütungssatz des Publishers im Nutzerkonto dar.

4.3. The AdInsider sendet die Rechnungen bzw. Abrechnungen jeweils per E-Mail an die im Nutzerkonto hinterlegte E-Mailadresse. Es gelten ausschließlich die in der Kontoübersicht des Nutzerkontos ausgewiesenen Beträge.

4.4. Kommt es im Rahmen der Zahlungsabwicklung zu einer vom Nutzer zu vertretenden Rücklastschrift oder Fehlüberweisung, hat der Nutzer die hierbei entstehenden zusätzlichen Kosten in Höhe von EUR 10,00 zu ersetzen, es sei denn, der Nutzer weist einen geringeren Schaden nach.

4.5. Die Buchung der Auszahlungsanforderung, die der Publisher über sein Nutzerkonto beantragt hat, erfolgt jeweils zum 15. bzw. 31. eines Monats. Ab diesen Buchungstermin gelten 30 Tage Zahlungsziel und der Publisher erhält einen Beleg über die Auszahlung. In dieser Zeit überprüft The AdInsider den Auszahlungsvorgang und die zugrunde liegenden Abrechnungsparameter. Zahlungen werden ab einem Mindestbetrag von 20,00 Euro ausgeführt. Bei einem geringeren Kontostand ist eine Auszahlung nicht möglich.

4.6. Wenn der Publisher die erforderlichen Angaben für eine Rechnungsstellung und Auszahlung nicht nachkommt oder eine betrügerische Handlung begeht, behält sich The AdInsider das Recht vor, Zahlungen einzubehalten und entsprechende juristische Schritte einzuleiten. Dies gilt auch bei Klicks ohne verweisende URLs, außerordentlich hohe Zahlen an wiederholten Klicks oder Klicks von nicht genehmigten Root-URLs.

4.7. Die Gutschrift beinhaltet alle Umsätze (von der letzten Auszahlungsperiode bis zur neuen), die zu einem Geldeingang des Advertisers auf den Konten der The AdInsider GmbH geführt haben. Spätere Geldeingänge werden in den jeweiligen Folgeperioden (folgende Gutschriften) abgerechnet.


5. Haftung

5.1. The AdInsider haftet für Schäden, die ihre gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.

5.2. In allen anderen Fällen ist die Haftung von The AdInsider – unabhängig vom Rechtsgrund – ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche gegen The AdInsider verjähren nach Ablauf von 12 Monaten seit ihrer Entstehung, es sei denn, sie basieren auf einer unerlaubten oder vorsätzlichen Handlung.

5.3. Nicht ausgeschlossene Schadensersatzansprüche sind auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Sie betragen im Falle des Verzugs höchstens 5% des Auftragswertes.


6. Verantwortlichkeit für Inhalte; Haftungsfreistellung durch Nutzer
6.1. The AdInsider stellt lediglich die technische Infrastruktur zur Vermittlung von Onlinewerbung zur Verfügung und ist nicht für Werbeinhalte der Advertiser oder Inhalte der Publisher im Umfeld der Werbeplätze, insbesondere nicht für die zur Teilnahme gemeldeten Internetseiten, verantwortlich.
Der Publisher trägt die alleinige Verantwortung für
(i) die Website(s) des Publishers und deren Inhalte;
(ii) Materialien, zu denen Nutzer per Link über die Website(s) des Publishers gelangen können; und/oder
(iii) von dem Publisher durchgeführte Kampagnen

6.2. Der Publisher stellt The AdInsider und ihre leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter, Beauftragten, Gesellschafter, verbundenen Unternehmen, Vertreter und Werbetreibenden hinsichtlich sämtlicher Kosten die The AdInsider aufgrund nicht vertragskonformer Handlungen des Publishers im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehen, frei.

6.3. The AdInsider überprüft die Inhalte grundsätzlich nicht und ist hierzu auch nicht verpflichtet, jedoch nach eigenem Ermessen berechtigt.

6.4. Dem Publisher ist es untersagt, selbst oder durch Dritte
* direkt oder indirekt Anfragen auf eine von The AdInsider übermittelte Werbung, einen Link oder Seitenaufrufe zu erzeugen, insbesondere durch wiederholtes manuelles Anklicken oder durch Gebrauch von automatischen Programmabläufen (z.B. „Robots“), oder
* die von The AdInsider übermittelten Informationen zu filtern und/oder zu verändern oder
* die von The AdInsider übermittelten Informationen zu minimieren oder anders die vollständige Wiedergabe der Werbeanzeigen einzuschränken oder zu behindern.

6.5. Die Anmeldung einer Site ist nicht gestattet, wenn die teilnehmende Internetseite
* gewaltverherrlichende, kriegsverherrlichende, pornografische, volksverhetzende oder menschenverachtende Inhalte oder
* Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
* oder sonst rechtswidrige Inhalte
unmittelbar enthält oder durch einen Hyperlink auf Seiten solchen Inhalts verweist. Zusätzlich werden Domain-Parking Seiten, Seiten mit Inhalten wie „Under construction“ – „Bald wieder erreichbar“ – „Umbau“ als auch Forced-Klicks und Paidmailing-Seiten ausgeschlossen.

6.6. Verstößt der Publisher schuldhaft dagegen, entfällt der entsprechende Werbevergütungsanspruch ersatzlos. Bei begründetem Verdacht auf schuldhafte Verstöße gegen das Verbot unzulässiger Inhalte durch den Publisher hat The AdInsider das Recht, die entsprechende Werbevergütung bis zur Klärung des Sachverhalts zurückzuhalten.

6.7. Die The AdInsider GmbH behält sich zusätzlich vor, einzelne Seiten zu sperren oder nicht zuzulassen, welche gegen die Unternehmenspolitik sprechen.


7. Laufzeit und Kündigung

7.1. Dieser Vertrag in seiner jeweils geltenden Fassung gilt für den Publisher, solange der Publisher Anzeigen für The AdInsider verbreitet. The AdInsider behält sich das Recht vor, die Mitgliedschaft von Publisher jederzeit zu beenden. Der Publisher erhält im Falle einer Kündigung - vorbehaltlich etwaiger Gegenansprüche - lediglich die bis zur Kündigung erbrachten und für The AdInsider verwertbaren Leistungen vergütet.

7.2. Wenn der Publisher Inhalte von The AdInsider ohne vorherige schriftliche Genehmigung kopiert oder ändert, führt dies dazu, dass keine Zahlung für die Laufzeit der Auslieferung erfolgt. In diesem Fall ist The AdInsider zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt.


8. Vertraulichkeit

Die Vergütungssätze von The AdInsider sind grundsätzlich vertraulich. Jede Partei darf vertrauliche Informationen, die sie von der anderen Partei erhalten hat, nur im Zusammenhang mit diesem Vertrag verwenden. Vertrauliche Information dürfen nicht mit Informationen oder Materialien Dritter vermischt werden, und eventuelle Kopien sind streng zu überwachen. Die empfangende Partei erklärt sich damit einverstanden, alle ihr wirtschaftlich zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, in keinem Falle jedoch geringere Anstrengungen als für den Schutz ihrer eigenen Vertraulichen Informationen, um die Vertraulichkeit zu wahren und geschützte Interessen der offen legenden Partei zu schützen.


9. Vertragsstrafe

Verletzt der Publisher eine seiner Vertragspflichten nach diesem Vertrag schuldhaft, so ist er verpflichtet, The AdInsider für jeden Verstoß eine von The AdInsider festzusetzende, auch der Höhe nach von dem zuständigen Gericht auf ihre Angemessenheit zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen. Die Vertragsstrafe beträgt mindestens 5.000,00 €. Weitergehende Ansprüche von The AdInsider bleiben unberührt. Die Aufrechnung gegenüber einer verwirkten Vertragsstrafe ist nur zulässig mit rechtskräftig festgestellten oder anerkannten Gegenforderungen.


10. Verwendung von Logos & Markenzeichen

10.1. Vertragspartner von The AdInsider sind mit der Verwendung ihres Namens und Logos auf den Internetseiten von The AdInsider, in Marketing- und Abrechnungs-Unterlagen, sowie auf etwaigen hauseigenen Suchmaschinen- sowie Empfehlungsseiten einverstanden.

10.2. Vertragspartner selbst können den Namen von The AdInsider sowie The AdInsider -Logos im Rahmen des in den vorliegenden Bedingungen formulierten Zwecks nutzen. Dabei dürfen nur die Original-Grafiken, -Schriftzüge und -Codes verwendet werden, die speziell hierfür von The AdInsider auf der The AdInsider -Website veröffentlicht sind. Vor einer darüber hinausgehenden Nutzung ist vor dieser Nutzung eine schriftlich Genehmigung seitens The AdInsider einzuholen.

10.3. Vorbehaltlich der beschränkten Nutzungsrechte, die in diesem Vertrag The AdInsider und dem Publisher gewährt werden, ist und bleibt jede Partei Eigentümer aller Rechte und des Eigentums an ihren Handelsnamen, Logos, Marken, Dienstleistungsmarken, Darbietungsformen, Internet- Domainnamen, Urheberrechten, Patenten, Geschäftsgeheimnissen, Know-how und geschützter Technologie ("Geistiges Eigentum"). Dies gilt auch für Geistiges Eigentum, das zukünftig entwickelt oder genutzt wird.


11. Fortbestehen, Teilnichtigkeit

Sollte eine Bestimmung des vorliegenden Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des vorliegenden Vertrages nicht. Die Parteien werden versuchen, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt bei einer Lücke in dem Vertrag. Entsprechendes gilt für eine Lücke in dem Vertrag. Unter keinen Umstünden wird eine unwirksame oder fehlende Bestimmung durch Vertragsbedingungen des Publishers ersetzt.


12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Der vorliegende Vertrag unterliegt dem deutschen Recht. Sofern der Publisher ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird als ausschließlicher Gerichtsstand Oberhausen/Rheinland vereinbart.